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   OLG Köln, 10.01.1986 - Ss 732/85   

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OLG Köln, 10.01.1986 - Ss 732/85 (https://dejure.org/1986,18118)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.1986 - Ss 732/85 (https://dejure.org/1986,18118)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 1986 - Ss 732/85 (https://dejure.org/1986,18118)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Entscheidung durch geschäftsverteilungsplanmäßig unzuständigen Richter

 
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  • BayObLG, 12.02.1980 - 3 ObOWi 5/80
    Auszug aus OLG Köln, 10.01.1986 - Ss 732/85
    Nicht jede Abweichung von der geschäftsplanmäßigen Zuständigkeit stellt eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter dar, sondern nur eine "willkürliche" oder rechtsmißbräuchliche (vgl. BGHSt 11, 107 [BGH 22.11.1957 - 4 StR 497/57] ; BGH NStZ 84, 181, 182; BayObLG VRS 59, 24 OLG Hamm a. a. O; Kleinknecht-Meyer aao).

    (vgl. BayObLG VRS 59, 24 ).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.1986 - Ss 732/85
    Daraus ergibt sich aber zugleich, daß nicht jede irrtümliche Bejahung oder Verneinung der Zuständigkeit, nicht jeder "error in procedendo" eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter und damit einen Verstoß gegen § 338 Nr. 1 StPO darstellt, sondern nur eine "willkürliche" Entscheidung (vgl. BVerfGE 3, 359, 364 [BVerfG 26.02.1954 - 1 BvR 537/53] ; 14, 56, 72 [BVerfG 09.05.1962 - 2 BvL 13/60] /73; 29, 45, 48: BGHSt 11, 107 [BGH 22.11.1957 - 4 StR 497/57] ; BGH NStZ 84, 181, 182; OLG Hamm JMBl NW 1982, 45, 48; Kleinknecht-Meyer, StPO, 37. Aufl., § 338 Rdnr. 6, 7 m.w.Nachw.).

    "Willkürlich ist dabei aber nicht nur eine bewußte Abweichung vom Geschäftsplan, sondern jede Entscheidung, die sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist" , "die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist" (vgl. BVerfGE 29, 45, 49 [BVerfG 30.06.1970 - 2 BvR 48/70] sowie BayObLG a.a.O.).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.1986 - Ss 732/85
    Gleichwohl ist mittlerweile anerkannt, daß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auch durch Akte der Rechtsprechung selbst verletzt werden kann, da die Möglichkeit nicht ausgeschlossen erscheint, daß "ein Gericht seine Zuständigkeit offenbar willkürlich bejaht oder verneint und dadurch eine Verschiebung der gesetzlich vorgesehenen Zuständigkeit im Einzelfall zum Nachteil einer Prozeßpartei bewirkt" (vgl. BVerfGE 3, 359, 364) [BVerfG 26.02.1954 - 1 BvR 537/53] .

    Daraus ergibt sich aber zugleich, daß nicht jede irrtümliche Bejahung oder Verneinung der Zuständigkeit, nicht jeder "error in procedendo" eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter und damit einen Verstoß gegen § 338 Nr. 1 StPO darstellt, sondern nur eine "willkürliche" Entscheidung (vgl. BVerfGE 3, 359, 364 [BVerfG 26.02.1954 - 1 BvR 537/53] ; 14, 56, 72 [BVerfG 09.05.1962 - 2 BvL 13/60] /73; 29, 45, 48: BGHSt 11, 107 [BGH 22.11.1957 - 4 StR 497/57] ; BGH NStZ 84, 181, 182; OLG Hamm JMBl NW 1982, 45, 48; Kleinknecht-Meyer, StPO, 37. Aufl., § 338 Rdnr. 6, 7 m.w.Nachw.).

  • BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
    Auszug aus OLG Köln, 10.01.1986 - Ss 732/85
    Daraus ergibt sich aber zugleich, daß nicht jede irrtümliche Bejahung oder Verneinung der Zuständigkeit, nicht jeder "error in procedendo" eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter und damit einen Verstoß gegen § 338 Nr. 1 StPO darstellt, sondern nur eine "willkürliche" Entscheidung (vgl. BVerfGE 3, 359, 364 [BVerfG 26.02.1954 - 1 BvR 537/53] ; 14, 56, 72 [BVerfG 09.05.1962 - 2 BvL 13/60] /73; 29, 45, 48: BGHSt 11, 107 [BGH 22.11.1957 - 4 StR 497/57] ; BGH NStZ 84, 181, 182; OLG Hamm JMBl NW 1982, 45, 48; Kleinknecht-Meyer, StPO, 37. Aufl., § 338 Rdnr. 6, 7 m.w.Nachw.).

    Nicht jede Abweichung von der geschäftsplanmäßigen Zuständigkeit stellt eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter dar, sondern nur eine "willkürliche" oder rechtsmißbräuchliche (vgl. BGHSt 11, 107 [BGH 22.11.1957 - 4 StR 497/57] ; BGH NStZ 84, 181, 182; BayObLG VRS 59, 24 OLG Hamm a. a. O; Kleinknecht-Meyer aao).

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.1986 - Ss 732/85
    Daraus ergibt sich aber zugleich, daß nicht jede irrtümliche Bejahung oder Verneinung der Zuständigkeit, nicht jeder "error in procedendo" eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter und damit einen Verstoß gegen § 338 Nr. 1 StPO darstellt, sondern nur eine "willkürliche" Entscheidung (vgl. BVerfGE 3, 359, 364 [BVerfG 26.02.1954 - 1 BvR 537/53] ; 14, 56, 72 [BVerfG 09.05.1962 - 2 BvL 13/60] /73; 29, 45, 48: BGHSt 11, 107 [BGH 22.11.1957 - 4 StR 497/57] ; BGH NStZ 84, 181, 182; OLG Hamm JMBl NW 1982, 45, 48; Kleinknecht-Meyer, StPO, 37. Aufl., § 338 Rdnr. 6, 7 m.w.Nachw.).
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